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Vorschrift Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Energieeffizienz  in Unternehmen

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Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Energieeffizienz in Unternehmen

Sachgebiet: Energiewirtschaft

Gesetzgeber: Sachsen-Anhalt

Stand vom 18. April 2024 (MBI. LSA S. 38)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://www.umweltdigital.de/v.1692318

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

1.1 Zuwendungszweck

1.2 Rechtsgrundlagen

1.3 Zuwendungsanspruch

2. Gegenstand der Förderung

3. Zuwendungsempfänger

4. Zuwendungsvoraussetzungen

5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

5.1 Art der Zuwendung

5.2 Art der Finanzierung

5.3 Form der Zuwendung

5.4 Höhe der Zuwendung

5.5 Beihilferechtliche Grundlage

5.6 Bemessungsgrundlage

5.7 Kumulierung mit anderen Fördermitteln

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

7. Anweisungen zum Verfahren

7.1 Anwendungsvorschriften

7.2 Bewilligungsbehörde

7.3 Antragsverfahren

7.4 Bewilligungs-, Auszahlungs- und Abrechnungsverfahren

7.5 Prüfungsrechte

7.6 Verfügbarkeit der Belege

8. Sprachliche Gleichstellung

9. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage (zu Nummern 5.4, 5.6.4 und 6.2)
Spezifische Festlegungen

1. Förderzeitraum

2. Förderausschlüsse

3. Weitere Zuwendungsvoraussetzungen

4. Kumulierung

5. Art, Umfang und Höhe der Förderung

5.1 Artikel 38 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014

5.2 Artikel 38a der Verordnung (EU) Nr. 651/2014

5.3 Artikel 49 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014

5.4 Artikel 38 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014

5.5 Artikel 38a der Verordnung (EU) Nr. 651/2014

5.6 Artikel 49 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014

6. Besonderheiten zum Verfahren

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