Sachgebiet: Bergrecht
Gesetzgeber: Brandenburg
Vom 24. November 2025 (GVBl. II Nr. 88)
Auf Grund des § 1 der Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen nach dem Bundesberggesetz vom 6. März 2025 (GVBl. II Nr. 19) verordnet der Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz:
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
