Sachgebiet: Chemikalien und Gefahrstoffe
Gesetzgeber: Bund
Vom 27. April 2026 (GMBl 2026, S. 370)
Die Technische Regel zu Gefahrstoffen TRGS 619 „Substitution für Produkte aus Aluminiumsilikatwolle“, Ausgabe Mai 2013, GMBl 2013, S. 654–668 [Nr. 34] (v. 31.7.2013), wird wie folgt neu gefasst:
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