Sachgebiet: Gewässerschutz
Gesetzgeber: Hessen
Vom 4. September 2003, GVBl. I S. 262, zuletzt geändert am 16. November 2012, GVBl. S. 427
Aufgrund des § 108a Abs. 2 des Hessischen Wassergesetzes in der Fassung vom 18. Dezember 2002 (GVBl. 2003 I S. 10) wird verordnet:
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