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Vorschrift Bekm. über Deutsch-Niederländische Umweltverträglichkeitsprüfung

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Bekanntmachung der Gemeinsamen Erklärung über die Zusammenarbeit bei der Durchführung grenzüberschreitender Umweltverträglichkeitsprüfungen sowie grenzüberschreitender Strategischer Umweltprüfungen im deutsch-niederländischen Grenzbereich zwischen dem Ministerium für Infrastruktur und Umwelt der Niederlande und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit der Bundesrepublik Deutschland

Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht

Gesetzgeber: Nordrhein-Westfalen

Vom 19. März 2014, MBl. NRW. S. 186

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://www.umweltdigital.de/v.691219

Regelung

I. Ausgangslage

II. UVP bei Projekten

1. Anwendungsbereich

2. Begriffsbestimmungen

3. Anwendung der Rechtsvorschriften beider Staaten

4. Zeitpunkt der Benachrichtigung

5. Beteiligung von betroffenen Behörden sowie der Öffentlichkeit in beiden Staaten

6. Rolle der Anlaufstelle

7. Regelmäßige Benachrichtigungen

8. Verfahren der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung

9. Nationale Unterrichtungen

10. Übersetzungen

11. Konsultationen im Fall von Problemen

12. Kostentragung

III. SUP bei Plänen und Programmen

1. Anwendungsbereich

2. Zeitpunkt der Information

3. Anlaufstelle

4. Alternativenprüfung

5. Übersetzungen

6. Monitoring

Anhang I Anlaufstellen und regelmäßig betroffene Behörden für die Durchführung der grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung und der grenzüberschreitenden Strategischen Umweltprüfung

TEIL A – UVP

Teil B – SUP

Anhang II Empfohlenes Meldeformular für die Durchführung einer grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung/ einer grenzüberschreitenden Strategischen Umweltprüfung*

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