Sachgebiet: Anlagensicherheit
Gesetzgeber: Bund
Ausgabe: Februar 2016 (GMBl 2016, S. 315)
Gem 21 Absatz 4 der Betriebssicherheitsverordnung bzw. 20 Absatz 4 der Gefahrstoffverordnung macht das Bundesministerium fr Arbeit und Soziales die anliegende vom Ausschuss fr Betriebssicherheit (ABS) und Ausschuss fr Gefahrstoffe (AGS) beschlossene Technische Regel bekannt:
– Neufassung der TRBS 3145/TRGS 745 "Ortsbewegliche Druckgasbehlter – Fllen, Bereithalten, innerbetriebliche Befrderung, Entleeren"
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
