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Ausnahme von der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) für Aufgaben der Feuerwehren und der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes

Sachgebiet: Gefahrgut

Gesetzgeber: Hessen

Vom 15. September 2017, StAnz. S. 950