Abfallgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesabfallgesetz - LAbfG)
Sachgebiet: Abfallwirtschaft
Gesetzgeber: Nordrhein-Westfalen
Vom 21. Juni 1988, GV. NRW. S. 250, zuletzt geändert am 25. Oktober 2016, GV. NRW. S. 868
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Erster Teil
Einleitende Bestimmungen
Zweiter Teil
Grundlagen der Kreislaufwirtschaft
Dritter Teil
Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, Abfallwirtschaftskonzepte, Abfallbilanzen
Vierter Teil
Lizenz zur Behandlung und Ablagerung von Abfällen
Fünfter Teil
Abfallwirtschaftsplanung
Sechster Teil
Abfallentsorgungsanlagen
Achter Teil
Vollzug des Abfallrechts
Neunter Teil
Verfahren bei Entschädigung
Zehnter Teil
Bußgeldvorschriften
Elfter Teil
Übergangs- und Schlußbestimmungen