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Nach Scheitern des UGB: Gabriel präsentiert Naturschutz-Novelle als "Kleine Lösung"

Bund, 05.02.2009

Bund, 05.02.2009
Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) hat den Entwurf eines neuen Bundesnaturschutzgesetzes am 3. Februar 2009 zur Ressort-Abstimmung an die beteiligten Bundesministerien verschickt.

Hintergrund ist das (wohl) besiegelte Scheitern des Umweltgesetzbuchs (UGB). Das Bundesumweltministerium und das Bundesamt für Naturschutz (BfN) drängen deshalb zumindest auf die gesonderte Neuauflage des Bundes-Naturschutzrechts noch in dieser Legislaturperiode: "Kommen die neuen bundeseinheitlichen Naturschutzregelungen nicht, dann droht in Deutschland eine weitere Rechtszersplitterung - also gerade das, was die Föderalismusreform beseitigen wollte", so Beate Jessel, Präsidentin des BfN.

Die Föderalismusreform vom September 2006 hatte es erstmals ermöglicht, Teile des deutschen Naturschutzrechts bis in die Vollzugsfähigkeit bundesweit einheitlich zu regeln. Zuvor besaß der Bund nur die Rahmenkompetenz. Nach der jetzt geltenden Verfassungslage können die Länder ab 2010 zwar abweichende Regelung treffen. Davon ausgenommen (abweichungsfest) sind jedoch der Arten- und Meeresnaturschutz sowie die "allgemeinen Grundsätze des Naturschutzes".

Letztere waren verfassungsrechtlich als zu unbestimmt kritisiert worden. Ein Ziel des UGB-Entwurf war es daher, diesen Begriff auszufüllen und Grenzen zu markieren, wie weit die Länder eigene Regelungen erlassen können. Unterschiedliche Standards in den Ländern sollten auf diese Weise verhindert werden - etwa bei der Aufstellung von Landschaftsplänen oder dem Schutz bestimmter Arten und Lebensräume.

Gesetz zur Ablösung des Bundesnaturschutzgesetzes und zur Änderung anderer Rechtsvorschriften:

Siehe auf UMWELTdigital.de:

- Umweltgesetzbuch - Drittes Buch - Naturschutz (Entwurf wohl gegenstandslos)
- (geltendes) Bundesnaturschutzgesetz
- Kostenverordnung zum Bundesnaturschutzgesetz
- Bundesartenschutzverordnung

 

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